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Preise / Kosten / Kostenträger

Es ist schwierig im Zusammenhang mit liebevoller, fürsorglicher Pflege über Geld zu reden, aber es scheint untrennbar miteinander verbunden.
Der Arzt, die Klinik, die Apotheke und auch der Pflegedienst müssen für ihre Dienstleistungen, Medikamente und Hilfsmittel bezahlt werden.

Aber nicht alles muss privat geschultert werden.
Bei ärztlichen Verordnungen im Krankheitsfall ist Ihre Krankenkasse zuständig (SGB V), bei Maßnahmen zur Pflege und hauswirtschaftlichen Betreuung übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten (SGB XI).


Behandlungspflege [SGB V]
Unter Behandlungspflege versteht man im weitesten Sinne die vom Arzt verordnete medizinische Versorgung bei Krankheit und medizinische Betreuung bis zur Genesung nach Krankheit oder einem Klinikaufenthalt.
Ihre Krankenkasse kommt in unbeschränktem Umfang für die ärztlich verordnete Behandlungspflege auf, soweit diese medizinisch notwendig, wirtschaftlich und sinnvoll ist. Ebenso zahlt sie verordnete Hilfsmittel und Medikamente.
Der Ambulante Pflegedienst Dieter Will hat mit allen bundesdeutschen Krankenkassen Verträge abgeschlossen. Nach dem Leistungskatalog wird abgerechnet. Art und Umfang der möglichen Dienstleistungen sowie die Preise sind darin genau festgelegt.

Und keine Angst vor Papierkram und Behördendeutsch:
Der Ambulante Pflegedienst Dieter Will erledigt für Sie ohne Berechnung den "Papierkram" mit der Kasse, rechnet direkt mit den Kassen ab, berät Sie in allen Fragen und hilft bei Widersprüchen.


Grundpflege und häusliche Versorgung [SGB XI]

Hierbei handelt es sich nicht nur um Körperpflege (kleine/große Toilette) und Hilfe bei Essen und Trinken, sondern auch um Kochen, Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen, bügeln, Begleitung, Botengänge oder Einkaufen und vieles mehr.
Die Pflegekasse zahlt für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung eines Pflegebedürftigen, aber nur unter bestimmten Bedingungen und begrenzt.
Nach einem Antrag auf Einstufung (auch dabei ist der ambulante Pflegedienst Dieter Will behilflich) wird aufgrund einer Visite durch einen Mitarbeiter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) die Pflegestufe festgesetzt.
Bei
Pflegestufe 0 zahlt die Pflegeversicherung nicht; in
Pflegestufe 1 bis zu 450 Euro pro Monat; in
Pflegestufe 2 bis zu 1100 Euro je Monat; und in
Pflegestufe 3 bis zu 1550 Euro je Monat, wenn ein Pflegedienst beauftragt wurde.

Abgerechnet wird auch hier nach einem Leistungskatalog. Allerdings zahlt die Pflegekasse nur bis zu dem für die entsprechende Pflegestufe vorgesehenen Betrag.
Wurden über den maximalen Betrag hinaus mehr Leistungen beauftragt und durchgeführt, so trägt der zu Pflegende die weiteren Kosten selbst.
Der ambulante Pflegedienst Dieter Will übernimmt für Sie ganz ohne Berechnung die Formalitäten zur Beantragung und rechnet direkt mit den Pflegekassen ab. So reduziert sich der "Papierkram" für Sie auf einige wenige Unterschriften.


Gerne beraten wir Sie ganz unverbindlich: Rufen Sie uns doch einfach an!

 Infotelefon: 06784-981774.

© 2012 Dieter Will